Die Fahrradsaison beginnt und Kollege und Mountainbiker Matthias hatte letztens schon – zu Recht – an die Aufmerksamkeit der Autofahrer appelliert. Ich möchte in diesem Kontext auf eine Besonderheit eingehen: Die Einbahnstraße. Oft sind Einbahnstraßen für Fahrradfahrer freigegeben. Voraussetzung dafür ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h und ein entsprechendes Zusatzschild.
Das bedeutet, dass Fahrradfahrer die Einbahnstraße auch in die „falsche Richtung“ durchfahren können. Damit rechnet leider kaum ein Autofahrer. Für sie sind aus einer Einbahnstraße kommende Radler dann eine unerwartete Überraschung – Unfälle oder im glimpflichen Fall nur eine Schrecksekunde inklusive Brems- oder Ausweichmanöver sind vorprogrammiert.
In einer von uns durchgeführten repräsentativen Umfrage kam heraus, dass 27 Prozent der Befragten bei Einbahnstraßen nicht mit herauskommenden Verkehrsteilnehmern rechnen und daher auch gar nicht erst darauf achten.
Gut jeder vierte Autofahrer birgt also hier ein großes Risiko!
Eine weitere Besonderheit ist das Einordnen in der Einbahnstraße. Wie wir alle in der Fahrschule gelernt haben, gibt es normalerweise keinen Gegenverkehr in der Einbahnstraße. Daher sollte man sich, wenn man am Ende links abbiegen möchte, auch links einordnen, um den rückwärtigen Verkehr, der geradeaus fahren oder rechts abbiegen möchte, nicht aufzuhalten. Als Linksabbieger braucht man ja in der Regel die meiste Zeit.
Die Linksabbieger sollten in den freigegebenen Einbahnstraßen jedoch beachten, dass ihnen Fahrradfahrer entgegen kommen können. Also nicht ganz links einordnen, sondern an potentiell entgegenkommende Radler denken und ausreichend Platz lassen.
Ich kann mich also Matthias und seinem Appell an die Autofahrer nur anschließen: Fahrt vorausschauend und vor allem in Städten aufmerksam und nicht allzu schnell.